Ziel der Ausbildung

Das Ausbildungsprogramm für die Privatpilotenlizenz (PPL(A)) regelt die Ausbildung zur Erlangung der Privatpilotenlizenz für Flugzeuge gemäß den Vorgaben der EASA sowie den gleichzeitigen Erwerb der Klassenberechtigung SEP(land).

Damit verbunden ist die Berechtigung einmotorige, propellergetriebene Kolbenlugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr, d.h. privat,  zunächst europaweit (in allen EASA Ländern) zu charten und zu fliegen und zwar nach Sichtflugregeln. Man darf also nicht gewerblich tätig sein, d.h. von Dritten kein Geld dafür verlangen. Für eine berufsmäßige Tätigkeit kann man die PPL(A) Lizenz auf eine Berufspilotenlizenz (CPL(A), Commercial Pilot Licence) erweitern.

Die Privatpilotenlizenz ist die Grundlage für weitere Berechtigungen, wie die Nachtflugberechtigung oder die Instrumentenflugberechtigung (IR rating), den Flug rein nach Instrumenten. Auch die Berechtigungen mehrmotorige Flugzeuge zu fliegen (Klassenberechtigung MEP(land) oder größere Flugzuge über 5,7 Tonnen Startmasse oder Flugzeuge mit Turbinen als Antrieb kann man auf Grundlage einer PPL(A) Lizenz erwerben.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis mind. Klasse 2

Benötigte Unterlagen

  • ZÜP (Zuverlässikeitsüberprüfung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde (vor Beginn der Ausbildung)
  • Kopie Personalausweis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg

Theoretische Ausbildung

  • Wir führen den Theorieuntericht in Zusammenarbeit mit der Firma CAT Europe als Fernlehrgang durch. Die Ausbildung umfaßt die folgenden 9 Fächer: Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funkkommunikation, Aerodynamik, Flugbetriebliche Verfahren, Flugleistungen und Flugpolanung, Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse und Navigation. Während des Fernlehrgangs erfolgt die Betreuung durch erfahrene Theorielehrer per Telefon und E-Mail. Auch unsere Fluglehrer sind natürlich jederzeit ansprechbar.
  • Nach Abschluß des Fernlehrgangs werden mindestens 10 Stunden in ergänzendem Nahunterricht in den Räumen der Flugschule absolviert. Die Theoretische Ausbildung wird durch eine simulierte Prüfung (Vortest) mit Hilfe eines Computerprogramms als Multiple-Choice-Test abgeschlossen.
  • Nach der Empfehlung zum Ablegen der Theoretischen Prüfung durch den Ausbildungsleiter der Flugschule wird die Prüfung bei der zuständigen Behörde abgelegt.

Praktische Ausbildung

  • 45 Stunden Flugausbildung im Sichtflug, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Stunden im Alleinflug.
  • Vor oder während der praktischen Ausbildung ist ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache zu erwerben.

Prüfungen

  • Die theoretische Prüfung wird bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abgelegt und muß innerhalb von 18 Monaten nach Ausbildungsbeginn in allen Teilen bestanden sein. Nach erfolgreichem Abschluß ist sie 24 Monate gültig zum Erwerb der Lizenz.
  • Die Praktische Prüfung wird von einem von der Landesluftfahrtbehörde festgelegten Sachverständigen (Prüfer) oder einem Mitrabeiter der Behörde abgelegt.

Anrechnung von Vorkenntnissen

  • Inhaber einer Leichtflugzeugpliotenlizenz (LAPL(A)) benötigen lediglich 15 Stunden Flugzeit, davon mindestens 10 Stunden praktische Ausbildung und mindestens 4 Stunden Alleinflug (solo).
  • Die theoretische Prüfung der LAPL(A) Lizenz wird angerechnet.