Ziel der Ausbildung

Das Ausbildungsprogramm für die Leichtflugzeug-Lizenz (LAPL(A)) regelt die Ausbildung zur Erlangung der LAPL Lizenz für Flugzeuge bis 2.000 kg Startmasse und für bis zu 3 Passagiere nach Sichtflugregeln am Tag.

Die Ausbildung ist kürzer als die Ausbildung zum Privatpiloten (PPL(A)), sie kann allerdings nicht als Grundlage dafür verwendet werden, um eine gewerblich nutzbare Lizenz (CPL(A)) oder eine Instrumentenflugberechtigung zu erwerben oder größere Flugzeuge zu fliegen. Auch ist sie als “nicht ICAO Lizenz” nur in Europa (den EASA Ländern) gültig.

Es ist aber möglich, auf Grundlage der LAPL-Lizenz durch zusätzliche Schulung und eine weitere praktische Prüfung eine PPL(A) Lizenz zu erwerben. Für viele Privatpiloten ist sie daher ein erster Schritt um schneller und kostengünstiger im Grunde dieselben Flugzeug-Typen zu fliegen, die Piloten mit einer PPL(A) Lizenz üblicherweise fliegen, wie etwa Cessna C172, Piper PA28 oder Cirrus SR20/22/22T. Auch kann eine LAPL-Lizenz um eine Nachtflugberechtigung erweitert werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis mind. Klasse 2

Benötigte Unterlagen

  • ZÜP (Zuverlässikeitsüberprüfung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde (vor Beginn der Ausbildung)
  • Kopie Personalausweis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg

Theoretische Ausbildung

  • Die theoretische Ausbildung entspricht vollständig der theoretischen Ausbildung zur PPL(A)-Lizenz, wird daher auch vollständig angerechnet, wenn später die LAPL-Lizenz auf eine PPL(A)-Lizenz erweitert werden soll.
  • Wir führen den Theorieuntericht in Zusammenarbeit mit der Firma CAT Europe als Fernlehrgang durch. Die Ausbildung umfaßt die folgenden 9 Fächer: Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funkkommunikation, Aerodynamik, Flugbetriebliche Verfahren, Flugleistungen und Flugpolanung, Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse und Navigation. Während des Fernlehrgangs erfolgt die Betreuung durch erfahrene Theorielehrer per Telefon und E-Mail. Auch unsere Fluglehrer sind natürlich jederzeit ansprechbar.
  • Nach Abschluß des Fernlehrgangs werden mindestens 10 Stunden in ergänzendem Nahunterricht in den Räumen der Flugschule absolviert. Die Theoretische Ausbildung wird durch eine simulierte Prüfung (Vortest) mit Hilfe eines Computerprogramms als Multiple-Choice-Test abgeschlossen.
  • Nach der Empfehlung zum Ablegen der Theoretischen Prüfung durch den Ausbildungsleiter der Flugschule wird die Prüfung bei der zuständigen Behörde abgelegt.

Praktische Ausbildung

  • 30 Stunden Flugausbildung im Sichtflug, davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 6 Stunden im Alleinflug.
  • Vor oder während der praktischen Ausbildung ist ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache zu erwerben.

Prüfungen

  • Die theoretische Prüfung wird bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abgelegt und muß innerhalb von 18 Monaten nach Ausbildungsbeginn in allen Teilen bestanden sein. Nach erfolgreichem Abschluß ist sie 24 Monate gültig zum Erwerb der Lizenz.
  • Die Praktische Prüfung wird von einem von der Landesluftfahrtbehörde festgelegten Sachverständigen (Prüfer) oder einem Mitrabeiter der Behörde abgelegt.