Ziel der Ausbildung

Die Nachtflugberechtigung erlaubt den Inhabern einer PPL(A)- oder LAPL(A)-Lizenz das Führen der Flugzeuge nach Sichtflugregeln bei Nacht. Das Ausbildungsprogramm für die Nachtflugberechtigung muss in einer dafür zugelassenen Flugschule durch einen dafür zugelassenen Lehrer durchgefüht werden. Auch Erwerber oder Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung (IR) benötigen eine Nachtflugberechtigung, um Instrumentenflüge bei Nacht durchführen zu dürfen.

Voraussetzungen

  • PPL(A)-Lizenz oder
  • LAPL(A)-Lizenz mit zusätzlich 10 h Flugausbildung in Grundlagen des Instrumentenflugs (in der PPL(A) Ausbildung bereits enthalten)
  • Klassenberechtigung für das in der Nachtflugausbildung verwendete Luftfahrzeug (in der Regel SEP(A))
  • Erforderlichenfalls Unterschiedsschulung oder Vertrautmachen mit dem verwendeten Luftfahrzeugtyp

Benötigte Unterlagen

  • gültige ZÜP
  • gültige Lizenz
  • gültiges med. Tauglichkeitszeugnis

Theoretische Ausbildung

  • 5 Stunden Theoretische Ausbildung in den Fächern Luftrecht für VFR-Flüge bei Nacht, Menschliches Leistungsvermögen, Betriebliche Verfahren bei Nachtflügen und Navigation & Flugplanung.

Praktische Ausbildung

  • 5 Stunden Flugausbildung bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden mit Lehrer, davon mindestens 1 Stunde Überland-Navigation.
  • Mindestens 5 Starts und Landungen im überwachten Alleinflug.

Prüfungen

  • Eine theoretische und eine praktische Prüfung entfällt, der Abschluß der Ausbildung erfolgt durch eine vom Ausbildungsleiter ausgestellten Bestätigung der erfolgreich durchlaufenen Ausbildung.
  • Die Berechtigung wird von der lizenzführenden Behörde in die Lizenz eingetragen.