Ziel der Ausbildung
Das Ausbildungsprogramm für den Erwerb der Klassenberechtigung SEP(land) ist die Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten, um einmotorige Flugzeuge mit Verbrennungsmotor sicher fliegen zu können.
Voraussetzungen
- Die Ausbildung SEP(land) können Piloten, die Inhaber der folgenden Lizenzen sind, gemäß unserem Ausbildungsprogramm erwerben:
- PPL(A) oder
- CPL(A) oder
- ATPL(A)
- Ein gültiges Medical mindestens der Klasse 2
Die Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung SEP(land) kann nach Ausstellung der Pilotenlizenz begonnen werden. Wird die Klassenberechtigung SEP(land) während der PPL(A) Ausbildung erworben, richtet sich die Ausbildung nach den Bestimmungen des PPL(A) Ausbildungsprogramms.
Benötigte Unterlagen
- gültige ZÜP
- gültige Lizenz
- gültiges Medical mind. Klasse 2
Theoretische Ausbildung
Die Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung SEP(land) umfasst mindestens 4 Stunden theoretische Ausbildung in den Gegenständen
- Luftfahrzeugausrüstung
- Normalbetriebsverfahren und Systemausfälle
- Betriebsgrenzen
- Flugleistung
- Flugplanung und Überwachung
- Masse & Betriebsgrenzen
- Notverfahren
- EFIS Systeme (sofern im Ausbildungsluftfahrzeug enthalten)
Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung SEP)land) umfaßt mindestens
- 4 Stunden Ausbildungszeit, davon
- Mindestens 1 Stunde überwachter Alleinflug
Prüfungen
- Theoretische Prüfung in Zusammenhang mit dem Prüfungsflug
- Praktische Prüfung mit einem Sachverständigen (Prüfer)
Verlängerung
Die Klassenberechtigung ist für 2 Jahre gültig. Die Verlängerung erfolgt durch eine Befähigungsüberprüfung oder den Nachweis von 12 Stunden SEP(land) Flugzeit (davon 6 Stunden als PIC) mit 12 Landungen im zweiten Jahr der Gültigkeit sowie einer Auffrischungsschulung von mind. 1 Stunde Dauer mit einem Lehrberechtigten.