Ziel der Ausbildung

Die IR-Berechtigung stellt für den Privatpiloten sicherlich die größte Herausforderung in der Ausbildung dar, eröffnet aber auch ein ganz neues Spektrum an Einsatzmöglichkeiten, denn damit kann das Flugzeug (je nach Ausrüstung) als weitgehend wetterunabhängiges Transportmittel genutzt werden.

Das Ziel des Ausbildungsprogramms für die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung ist es, einmotorige Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln (IFR) führen zu können und Landungen bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 FT AGL (CAT I) durchzuführen.

Der Begriff “Kompetenzbasiert” bezieht sich dabei auf den Erwerb der Berechtigung und bedeutet, dass erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumentenflug mit berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

  • gültiges Medical mind. Klasse 2 mit Reintonaudiometrie
  • Lizenz PPL(A) oder CPL(A)
  • Nachtflugberechtigung (nur für Flüge bei Nacht)
  • 50 h Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
  • Kenntnisse der englischen Sprache mind. Sprachlevel 4

Benötigte Unterlagen

  • gültige ZÜP (Zuverlässikeitsüberprüfung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde)
  • Kopie Personalausweis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg

Theoretische Ausbildung

  • Wir führen den Theorieuntericht in Zusammenarbeit mit der Firma CAT Europe als Fernlehrgang durch. Die Ausbildung umfaßt die folgenden 7 Fächer: Luftrecht, Instrumente, Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funkknavigation, Sprechfunkverfahren. Während des Fernlehrgangs erfolgt die Betreuung durch erfahrene Theorielehrer von CAT per Telefon und E-Mail. Auch unsere Fluglehrer sind natürlich jederzeit ansprechbar.
  • Nach Abschluß des Fernlehrgangs werden mindestens 9 Stunden in ergänzendem Nahunterricht in den Räumen der Flugschule absolviert. Die Theoretische Ausbildung wird durch eine simulierte Prüfung (Vortest) mit Hilfe eines Computerprogramms als Multiple-Choice-Test abgeschlossen.
  • Nach der Empfehlung zum Ablegen der Theoretischen Prüfung durch den Ausbildungsleiter der Flugschule wird die Prüfung beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig abgelegt.

Praktische Ausbildung

  • 40 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug
  • Die Ausbildung erfolgt in 4 Modulen:
    • Modul A: Basic Instrument Flying
    • Modul B: Navigational Procedure Training
    • Modul C: Enroute Procedure Training
    • Modul D: IFR Instrument Training
  • Mindestens 10 Std. müssen in einer dazu zugelassenen ATO auf einem Schulflugzeug geflogen werden. Die restlichen 30 Stunden können mit einem eigenen LFZ mit einem IR-Fluglehrer (z.B. auch einem IR-Fluglehrer der ATO) geflogen werden.

Prüfungen

  • Die theoretische Prüfung wird beim Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig abgelegt und muß innerhalb von 18 Monaten nach Ausbildungsbeginn in allen Teilen bestanden sein. Nach erfolgreichem Abschluß ist sie 36 Monate gültig zum Erwerb der Lizenz.
  • Die Praktische Prüfung wird von einem Sachverständigen (Prüfer) oder einem Mitarbeiter der Behörde abgelegt. Die Prüfer sind für die jeweilige Flugschule beim LBA registriert, können in der Regel für eine Prüfung frei gewählt werden, müssen aber vor Durchführung der Prüfung dem LBA angezeigt werden.

Verlängerung

Die IR-Berechtigung ist für 1 Jahr gültig. Die Verlängerung erfolgt durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer für Instrumentenflugberechtigungen IRE(A).

Hinweis

Unsere Flugschule führt die komplette Schulung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung in unserer Schwester-Flugschule Apollon Aviation Academy (DE.ATO.223) durch, optional kann auch – etwas flexibler hinsichtlich des Einsatzes eigner Flugzeuge sowie der Übungsplätze – 30 Stunden außerhalb der Flugschule geschult werden und lediglich die letzten 10 Stunden der Ausbildung werden in der IFR-Flugschule ausgebildet. Alle Flugzeuge der Flugschule sind entsprechend für Instrumentenflug ausgerüstet und die eingesetzten IR-Fluglehrer sowohl zur IR-Ausbildung als auch auf den Cirrus-Schulungsflugzeugen qualifiziert.